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  • Mein Sportpunkt - Ausdauer

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mein Sportpunkt GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche oder Rechtsgeschäfts ähnliche Handlungen der Mein Sportpunkt GmbH (nachfolgend: Sportpunkt) mit Ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1. Die Mein Sportpunkt GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Sportpunkt aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Mein Sportpunkt GmbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen, sofern der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder per Fernabsatz geschlossen wurde. Wir verweisen hiermit auf §312g und §355 BGB.

1.2. Leistungsumfang: Die Mein Sportpunkt GmbH gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, die durch Aushang in den Geschäftsräumen bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen.

1.3. Zusätzliche Leistungen: Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten erhoben.

1.4. Besonderheiten für Jugendliche: Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

1.5. Änderung persönlicher Angaben: Änderung vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Sportpunkt unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss einen Mitgliedsausweis. Dieser ist nicht übertragbar und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es den Mitgliedsausweis wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann der Sportpunkt von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

2.2. Im Falle eines Verlustes des Mitgliedsausweises ist der Sportpunkt unverzüglich darüber zu informieren.

2.3. Für jede Neuausstellung des Mitgliedsausweises, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 10,00 fällig.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung: Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung, welche in den Geschäftsräumen aushängt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötigt ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. Verstößt das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung schuldhaft gegen die Hausordnung, ist der Sportpunkt berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

3.2. Nutzung der Spinde: Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt, welche nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden dürfen. Das Studio ist berechtigt, Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3. Kundenparkplätze: Die vom Sportpunkt zur Verfügung gestellten Parkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio, ist der Sportpunkt zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW´s berechtigt.

3.4. Begleitung: Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet.

4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

4.1 Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge, die Pauschalen für die Verwaltung sowie die Pauschalen für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung und sind jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Kalendermonats fällig. In allen Beiträgen, Buchungen und Pauschalen ist die derzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

4.2. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt bargeldlos durch Teilnahme am SEPA – Lastschriftverfahren. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge zu sorgen, der Firma Mein Sportpunkt GmbH eine Einzugsermächtigung für das bezogene Konto zu erteilen und jede Änderung der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Können zwei Monatsbeiträge wegen Rücklastschriften nicht vom Konto eingezogen werden, erlischt die Verpflichtung der Firma Mein Sportpunkt GmbH die Mitgliedsbeiträge im SEPA- Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Bezahlung hat dann durch Überweisung zu erfolgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA – Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

4.3. Die Mein Sportpunkt GmbH behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. (Vollstreckungskosten, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, etc.)

4.4. Der Sportpunkt ist berechtigt, die Beiträge zu erhöhen. Die Erhöhung wird, wenn das Mitglied der Erhöhung nicht bis zum Ende des auf die Erhöhungserklärung folgenden Monats schriftlich widerspricht, zum übernächsten auf die Erhöhungserklärung folgenden Monats wirksam. Beitragserhöhungen, die nach einem Widerspruch gegen die Erhöhung vom Konto des Mitglieds eingezogen wurden, werden dem Mitglied im darauffolgenden Monat gutgeschrieben. Widerspricht das Mitglied der Erhöhung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt und endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine weitere Verlängerung findet dann nicht statt.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLEGUNG

5.1. Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder vom Sportpunkt vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist.

5.2. Vorabnutzung: Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgelts bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.

5.3. Stilllegung: Das Mitglied kann seinen Vertrag für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, beträgt 3 Monate. Die beabsichtigte Stilllegung ist mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Sportpunkt zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.4. Außerordentliche Kündigung: Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

5.5. Form: Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen/Stilllegungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

6. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Der Sportpunkt ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. Der Sportpunkt behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.

7. HAFTUNG

7.1. Eine Haftung für den Verlust oder einer Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für die in den Umkleide- und Wertschränken abgelegten Gegenstände.

7.2. Der Sportpunkt schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Sportpunkts oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Sportpunkts beruhen, sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sportpunkts oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Sportpunkts beruhen.

7.3. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf ständige Anwesenheit von Personal in den Einrichtungen vom Sportpunkt. Die Zeiten, in denen kein Personal vor Ort ist, werden vom Sportpunkt zusammen mit den Öffnungszeiten bekannt gemacht. In den Zeiten, in denen kein Personal vor Ort ist, geschieht die Benutzung der Geräte und alle Einrichtungen vom Sportpunkt auf eigene Gefahr des Mitglieds.

8. DATENSCHUTZ / VIDEOÜBERWACHUNG

8.1. Der Sportpunkt erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.

8.2. Der Sportpunkt behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Der Sportpunkt ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Sportpunkt auf die Änderung hinweist, das Mitglied die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist der Sportpunkt berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

9.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche Nebenabreden bedürfe zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.

9.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.

9.4. Der Sportpunkt ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahren nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in unseren AGB´s darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Firmen-Hauptsitz:
Mein Sportpunkt GmbH
Schwarzenbacher Ring 7
91315 Höchstadt
Registergericht Fürth HRB 19939

Geschäftsführer: Philipp Gäck, Timm Schmitt, Horst Gäck

Stand: 01.07.2023