Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mein Sportpunkt GmbH
1. Vertragspartner, Minderjährige, Änderungsmöglichkeit
1.1 Vertragspartner ist die Mein Sportpunkt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gäck, Schwarzenbacher Ring 7, 91315 Höchstadt (im folgenden Studio).
1.2 „Mitglied“ ist jede natürliche Person (unabhängig ihres Geschlechts), die sich zum Zweck der Vertragsanbahnung (z. B. Probetraining) oder auf Grundlage eines Mitgliedsvertrags mit dem Studio zur Nutzung eines oder mehrerer vom Studio betriebener Anlagen berechtigt ist. Die Einzelheiten der Nutzung richten sich nach dem jeweiligen Mitgliedsvertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Berechtigung zur Nutzung kann je nach Mitgliedschaftsart auf einzelne Studio-Standorte beschränkt sein.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Studio und dem Mitglied über Dienstleistungen und Mitgliedschaften im Studio. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Studio ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Mitglied im Studio werden. Für den Abschluss des Gold-Tarifs ist die Vollendung des 18. Lebensjahr erforderlich.
1.5 Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre sind oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, ist der Abschluss eines Mitgliedsvertrags sowie die Nutzung des Studios nur mit schriftlicher Zustimmung aller sorgeberechtigten gesetzlichen Vertreter zulässig. Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter, ist dessen Zustimmung ausreichend. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Ein Online-Vertragsabschluss ist jedoch nicht möglich.
1.6 Das Studio ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- Gesetze, behördliche Vorgaben oder Gerichtsurteile eine Änderung erforderlich machen,
- es zu technischen Veränderungen kommt, die eine Anpassung notwendig machen,
- oder sich nach Vertragsschluss eine schwerwiegende und unvorhersehbare Störung des vertraglichen Gleichgewichts ergibt, die bei Vertragsbeginn nicht absehbar war.
Das Studio wird das Mitglied auf die Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig räumt das Studio dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die geänderten AGB wirksam. Das Studio wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
2. Nutzung des Studios, Studioregeln
2.1 Das Mitglied ist berechtigt das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden. Mit Abschluss eines Multi-Standort-Tarifs erhält das Mitglied Zugang zu den Studios in Höchstadt a.d. Aisch, Weisendorf und Neustadt a.d. Aisch (ab Eröffnung), wobei Umfang und Zeiten der Nutzung von den jeweiligen standortspezifischen Öffnungszeiten abhängen. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
2.2 Das Studioangebot kann im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Tarifs und gemäß den jeweils geltenden Öffnungszeiten der einzelnen Standorte genutzt werden. Die Öffnungszeiten können sich je nach Standort unterscheiden und auf der Webseite von Mein-Sportpunkt eingesehen werden. Eine Nutzung rund um die Uhr (24/7) ist nur an denjenigen Standorten möglich, an denen ein entsprechender 24-Stunden-Betrieb angeboten wird. Minderjährige Mitglieder können nur zu folgenden Zeiten trainieren: Montag bis Sonntag/Feiertag im Zeitraum 06.00 – 22.00 Uhr. Sollten Schließtage erforderlich werden (z.B. behördliche Anordnung), wird das Mitglied umgehend in Textform informiert. Für Schließtage, an denen das Studio kein Verschulden trifft, hat das Mitglied keinen Anspruch auf (teilweise) Beitragserstattung.
2.3 Aggregatoren: Personen, die aufgrund einer Mitgliedschaft bei einem Aggregator (z.B. EGYM Wellpass) das Studio nutzen können, haben nur einen Anspruch auf die im Rahmen des Aggregatoren-Vertrages gewährte Leistung.
2.4 MEIN SPORTPUNKT-App (ein Dienst der MySports GmbH): Das Studio verfügt über eine gebrandete Studio-App der MySports GmbH, die optional vom Mitglied genutzt werden kann. Dazu muss sich das Mitglied die kostenlose App im jeweiligen App-Store herunterladen und einen Account erstellen. Für die Account-Erstellung muss das Mitglied seinen Namen und eine E-Mail-Adresse angeben. In der App hat das Mitglied die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B. Trainingspläne) zu nutzen. In dem Bereich „Selfservice“ kann das Mitglied seine Vertragsdaten verwalten. Neben der Kündigung in Textform kann das Mitglied den Vertrag auch direkt im „Selfservice“ durch Klick auf den Button „Vertrag kündigen“ kündigen. Zudem behält sich das Studio vor, neben dem Widerruf in Textform zukünftig die Möglichkeit anzubieten, auch den Widerruf direkt über den „Selfservice“ zu erklären. Des Weiteren kann das Mitglied über die App Push-Nachrichten vom Studio empfangen.
2.5 EGYM-Trainings-App (ein Dienst der EGYM SE): Das Studio verfügt über eine gebrandete Studio-App der EGYM SE, die optional vom Mitglied genutzt werden kann. Dazu muss sich das Mitglied die kostenlose App im jeweiligen App-Store herunterladen und einen Account erstellen. Für die Account-Erstellung muss das Mitglied seinen Namen und eine E-Mail-Adresse angeben. In der App hat das Mitglied die Möglichkeit, Workouts zu verfolgen, Trainingsdaten zu erfassen (entweder automatisch durch EGYM-Geräte oder manuell), personalisierte Trainingspläne zu nutzen und seine Fortschritte zu überwachen. Zusätzlich bietet die App Funktionen wie die Verbindung mit verschiedenen Fitness-Trackern und die Teilnahme an Herausforderungen (sog. Challenges).
2.6 Das Studio ist berechtigt, Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 30 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf (teilweise) Beitragserstattung.
2.7 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Sofern das Mitglied den Getränkespender des Studios nutzt, muss die verwendete Trinkflasche über eine ausreichend große Öffnung verfügen, sodass sie ordnungsgemäß und mit ausreichendem Abstand unter dem Getränkespender positioniert werden kann. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Ebenso ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen untersagt. Ferner ist es nicht gestattet, im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Der Sportpunkt ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte.
2.8 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.
2.9 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zu Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablageflächen gebracht werden.
2.10 Foto- und Filmaufnahmen im Studio sind nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Personen zulässig. Die Anfertigung von Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, bedarf stets deren ausdrücklicher vorheriger Zustimmung. Jegliche Aufnahmen im Bereich der Duschen, Umkleiden sowie im Saunabereich sind – unabhängig vom Zweck – strikt untersagt. Zuwiderhandlungen können zu einem Hausverbot und weiteren rechtlichen Schritten führen.
2.11 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.12 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie das ausgehändigte Mitgliedsmedium (Karte oder Armband) sind nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Mitgliedsmedium benutzen. Bei Verlust oder bei schuldhafter Beschädigung durch das Mitglied wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen € 10,00. Dem Mitglied steht es frei, nachzuweisen, dass dem Studio geringere Kosten entstanden sind. Ohne Mitgliedsmedium darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Mitgliedsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes den Verlust unverzüglich dem Studio zu melden. Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für jeden durch die unzulässige Weitergabe des Mitgliedsmediums entstandenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Mitgliedsmedium verwendet, die Handlungen des Dritten dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied trifft kein Verschulden.
2.13 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Studio gestattet.
2.14 Soweit vom Studio Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. Bei einer Nutzung der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist das Studio berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mitglieds abschleppen zu lassen.
2.15 Das Mitglied teilt dem Studio bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen des Studios (z. B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, teilt das Mitglied dem Studio die geänderten Daten unverzüglich mit oder nimmt die Änderung im Self-Service in der Studio-App vor. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
3. Vertragsabschluss und Widerruf, Laufzeit und Vertragsstillegung, Beiträge und Zahlungsweise
3.1 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Dazu nutzt das Mitglied ein Formular auf der Website des Studios oder füllt vor Ort im Studio einen (digitalen) Mitgliedsvertrag aus.
Vertragsabschluss vor Ort: Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt der Vertrag mit der Unterschrift des Mitglieds auf dem „Antrag auf Mitgliedschaft“ zustande.
Online-Vertragsabschluss: Es besteht für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Der Kunde kann auf der Studio-Website den gewünschten Tarif auswählen. Indem er nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab und erklärt sich mit diesen AGB einverstanden. Alle Eingaben werden dem Kunden vor Klick auf diesen Button in einer Bestellübersicht angezeigt. Vor der verbindlichen Abgabe des Angebots durch Klick auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, indem er auf den Button „Zurück“ oder den „X“-Button klickt.
Das Studio bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme des Angebots dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit dem Studio zustande.
Das Studio speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der AGB in der automatischen Bestätigung per E-Mail zu.
3.2 Widerrufsrecht: Mitgliedern, die ihren Vertrag online mit dem Studio abgeschlossen haben und die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei Vertragsschluss sowie im Anschluss an diese AGB.
3.3 Trainingstarife: Die Grundlaufzeit Trainingstarife SPORT+ & SPORT-MULTI beträgt einen Monat, 12 oder 24 Monate, die vom Gold-Tarif immer 24 Monate. Vertragsbeginn ist das im Vertrag angegebene Datum des Nutzungsbeginns. Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt für volle Kalendermonate im Voraus jeweils zum Monatsersten. Beginnt die Mitgliedschaft an einem anderen Tag als dem Monatsersten, so werden die Tage bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit anteilig berechnet und gemeinsam mit der ersten regulären Monatszahlung zum nächstfolgenden Monatsersten eingezogen. Sollte nach einer Kündigung sich ein anteiliger Beitrag ergeben, kann dieser mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt und eingezogen werden.
Die Verträge können zum Ablauf der Grundlaufzeit (ein Monat, 12 bzw. 24 Monate) mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Nach Ende der Grundlaufzeit verlängern sich die Verträge stillschweigend auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Der 12-Monatsvertrag und der 24-Monatsvertrag werden nach Ablauf der Grundlaufzeit jedoch zu den Konditionen eines 1-Monatsvertrag fortgeführt. Ab dem 13. bzw. 25. Monat zahlt das Mitglied sodann den Beitrag des 1-Monatsvertrags. Es sei denn, das Mitglied entscheidet sich erneut für den Abschluss eines 12- oder 24-Monatsvertrags mit den günstigeren Konditionen. Davon ausgenommen ist der Gold-Tarif. Dieser wird auch nach Ablauf der Grundlaufzeit zu denselben Konditionen fortgeführt. Eine stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängerte Mitgliedschaft kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Das Studio stellt auf seiner Website einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton („Vertrag hier kündigen“) zur Verfügung. Über diesen Button kann der Kunde den Vertrag elektronisch kündigen. Unabhängig von der Möglichkeit der Online-Kündigung kann der Kunde den Vertrag auch in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Abschluss der Mitgliedschaft ist das Starterpaket verpflichtend zu buchen. Das Starterpaket wird einmalig berechnet und enthält Leistungen zur Unterstützung eines sicheren und zielgerichteten Trainingseinstiegs. Bestandteil des Starterpakets ist ein individueller Einweisungstermin. Dieser umfasst insbesondere eine persönliche Anamnese (Gesundheits- und Fitnessabfrage), die Einführung in die Nutzung der Trainingsgeräte und eine individuelle Empfehlung zur Trainingsgestaltung auf Basis der erhobenen Daten sowie eine persönliche Studio-Trinkflasche.
3.4 Tages- und Wertkarten: Tageskarten können nur während der Theken-Öffnungszeiten eingelöst werden, welche durch Aushang im Studio bekanntgegeben werden. Gutschein (Wertkarten) können innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres eingelöst werden, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Bei Verlust oder Diebstahl des Gutscheins übernimmt das Studio keine Haftung.
3.5 Zusatzmodule: Mitglieder können zu ihrer bestehenden Mitgliedschaft jederzeit kostenpflichtige Zusatzmodule (z. B. Sauna, Kurse, Solarium etc.) hinzubuchen. Im Tarif Gold sind diese bereits inkludiert. Das Angebot an Zusatzmodulen kann je nach Standort variieren. Zusatzmodule, die nur an bestimmten Standorten verfügbar sind (z. B. Sauna in Höchstadt), können nur von Mitgliedern genutzt werden, die entweder an diesem Standort trainieren oder einen standortübergreifenden Tarif (z. B. SPORT+ MULTI) abgeschlossen haben.
Zusatzmodule werden mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat abgeschlossen und verlängern sich danach stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Sie können nach Ablauf der Mindestlaufzeit von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Zusatzmodule enden jedoch automatisch mit der Beendigung der Hauptmitgliedschaft, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Vergütung für Zusatzmodule richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste und wird gemeinsam mit dem monatlichen Mitgliedsbeitrag eingezogen.
3.6 Zahlungsverkehr im Studio: Im Studio kann ein bargeldloser Zahlungsverkehr für Produkte und Leistungen erfolgen. Die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen (z. B. Personal Training, Kaffee etc.) werden zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.
3.7 Mehrwertsteuer: In allen Beiträgen und Kosten für sonstige Leistungen ist die aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
3.8 Zahlungsweise: Sowohl beim Online-Vertragsabschluss als auch beim Vertragsabschluss im Studio steht die Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug zur Verfügung. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Das Mitglied hat dem Studio hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat abgebucht.
Kommt es zu Rückbelastungen, die das Mitglied zu vertreten hat, so kann das Studio eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,00 € erheben. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitere durch den Zahlungsverzug verursachte notwendige Kosten (z. B. für Mahnungen, Inkassokosten, Rechtsverfolgung oder gerichtliche Durchsetzung) sind vom Mitglied zu tragen.
Das Studio behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
3.9 Rückforderung & Sonderkündigung: Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Kann sich das Mitglied, aus Gründen die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z. B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit) ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Sportunfähigkeit ist für diesen Zeitraum durch ärztliches Attest zu belegen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch Fitnesstraining an allen Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig, es sei denn es liegt eine ärztliche Bestätigung vor, dass dies zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen würde.
3.10 Beitragsstilllegung: Nach Ablauf der Grundlaufzeit kann bei den Tarifen SPORT+ und SPORT+ MULTI auf Wunsch des Mitglieds eine Stilllegung der Beitragszahlung von bis zu 3 Monaten pro Kalenderjahr erfolgen. Die beabsichtigte Stilllegung ist mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Studio zu erklären. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann die Leistungen im Studio nicht in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Sportpunkt zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Im Gold-Tarif ist keine Beitragsstillegung möglich.
3.11 Umsatzsteueranpassung: Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Das Studio wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsmonats wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
3.12 Preisgarantie & Beitragsanpassung: Die Mitgliedsbeiträge bleiben für die Dauer der ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn unverändert (Festpreisgarantie). Nach Ablauf dieser 24 Monate ist das Studio berechtigt, die bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträge bei gestiegenen Kosten anzupassen, wenn die Kostensteigerung nicht vom Studio veranlasst wurde.
Zu den Kostensteigerungen, welche eine Beitragsanpassung nach sich ziehen können, gehören externe Kosten für die Energiebeschaffung, Personalkosten (durch Gesetzesänderungen oder Mindestlohnanpassung), Verbrauchsmaterialien (etwa Hygieneartikel), Instandhaltungskosten (etwa Preisänderungen bei Materialien) oder Logistikkosten (etwa branchenweite Weitergabe von Benzinkosten) oder Änderungen der Mehrwertsteuer.
Sollten sich eine oder mehrere der genannten Postenpositionen in Summe um mindestens 10 % erhöhen, ist das Studio berechtigt, den Beitrag um bis zu 5 % anzuheben. Steigerungen der Kosten werden nur für die Anpassung des Beitrags herangezogen, wenn kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt.
Sollten hingegen die Kosten um mindestens 10 % sinken, wird das Studio die Beiträge um bis zu 5 % reduzieren. Kostensenkungen erfolgen jedoch nur, wenn sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
Die derart angepassten Beiträge werden kaufmännisch auf ganze Cent-Beträge (auf- oder ab-) gerundet. Eine Beitragsanpassung erfolgt höchstens einmal im Kalenderjahr und wird dem Mitglied mindestens vier Wochen vorher unter Benennung der gestiegenen Kosten bekanntgegeben.
Sollten aufgrund der oben genannten Kostensteigerungen Beitragsanpassung von mehr als 5 % erforderlich sein, ist das Studio berechtigt, diese durchzusetzen, um den Fortbestand des Studios gewährleisten zu können. Das Mitglied kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Das Studio wird im Rahmen der Beitragsanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen. Weiter ist das Mitglied berechtigt darzulegen, dass eine entsprechende Kostensteigerung der vom Studio angeführten Kosten nicht stattgefunden hat.
4. Kündigung, höhere Gewalt
4.1 Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Studios zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).
4.3 Weiter ist das Studio berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit dem Sportpunkt aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch das Studio gekündigt wurde.
4.4 Kann das Studio, aus Gründen, welche das Studio nicht zu vertreten hat, nicht öffnen bzw. die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen (höhere Gewalt), werden umgehend alternative Angebote (z.B. Online-Kurse für Ausdauer- und Krafttraining, Geräteverleih, Gutscheine etc.) zur Verfügung gestellt. Es besteht sodann kein Anspruch auf Beitragserstattung bis zu einer Dauer von drei Monaten.
5. Sicherheit im Studio, Gesundheit
5.1 Allen Neumitgliedern wird zu Beginn der Mitgliedschaft ein individueller Einweisungstermin angeboten. Dieser Termin dient der Orientierung im Studio, beinhaltet eine Anamnese sowie Empfehlungen zur Trainingsplanung und Nutzung der Geräte. Die Teilnahme an diesem Termin ist freiwillig, wird jedoch ausdrücklich empfohlen, insbesondere im Hinblick auf ein sicheres und effektives Training. Der Einweisungstermin ist Bestandteil des Starterpakets.
5.2 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
5.3 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
5.4 Aus Gründen der Trainingssicherheit hat das Mitglied das Studio vor Aufnahme des Trainings freiwillig über gesundheitliche Einschränkungen, relevante Implantate (z. B. Herzschrittmacher) oder die Einnahme von Medikamenten zu informieren, sofern diese nach eigener Einschätzung die Trainingsfähigkeit oder die sichere Nutzung der Geräte beeinträchtigen könnten.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
6.2 Das Studio haftet nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
6.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
6.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
6.5 Soweit die Haftung für Schäden begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Studios.
6.6 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
6.7 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
7. Datenschutz und Videoüberwachung
7.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar und auf der Webseite abrufbar ist.
7.2 Videoüberwachung: Zur Abwehr und Verfolgung von eigentumsbezogenen Straftaten (Einbruch, Diebstahl und Vandalismus), dem Schutz der anwesenden Mitarbeiter und Mitglieder sind im Zutritts- und Eingangsbereich sowie auf dem Parkplatz Videokameras installiert. Eine Verarbeitung erfolgt lediglich zu dem vorgenannten Zweck. Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Videoüberwachung erfolgt offen und wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet.
Das Mitglied wird über die Videoüberwachung sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechten als betroffene Person, in der Datenschutzinformation über die Verarbeitung von Daten während der Mitgliedschaft informiert.
7.3 Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden zur Mitgliedschaftsvereinbarung oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung.
8.2 In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt das Studio mit, dass es nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.